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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Änderung dieser Geschäftsbedingungen

1.1. Für alle Lieferungen des Unternehmens an Käufer (Unternehmer und Verbraucher)
sind, falls keine abweichenden Sonderbedingungen schriftlich vereinbart werden, die nachstehenden Bedingungen maßgebend, sowie die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht. Das gleiche gilt, wenn einzelne Bedingungen nicht Vertragsbestandteil werden.
1.2. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Vertragspartner in Textform bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht in Textform Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird der Kunde bei der Bekanntgabe besonders hingewiesen. Der Vertragspartner muss den Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Verkäufer absenden.

2. Vertragsabschluss

2.1. Das Angebot ist freibleibend. Es richtet sich an die von dem Verkäufer
festgelegten Abnehmergruppen. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online- Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons “Bestellung senden“ geben Sie eine verbindliche Bestellung ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Sie stellt noch keine Vertragsannahme dar. Der Verkäufer kann Ihre Bestellung durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von fünf Tagen annehmen.
2.2. Wenn Verträge mit Unternehmern vorbehaltlich schriftlicher oder fernschriftlicher Bestätigung abgeschlossen werden, ist der Inhalt des Bestätigungsschreibens des Verkäufers maßgebend, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht.

3. Lieferung

3.1. Für die Lieferung gelten die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des
Verkäufers.
3.2. Der Verkäufer ist berechtigt, die vertragliche Leistung in Teillieferungen zu
erbringen, wenn dies für den Käufer zumutbar ist. Ist die Lieferung auf Abruf
vereinbart, so hat der Käufer innerhalb angemessener Frist abzurufen.
3.3. Die Lieferung erfolgt baldmöglichst, sofern nicht eine bestimmte Lieferfrist oder
ein Liefertermin vereinbart ist.
3.4. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen,
Betriebsstilllegung, Streik, extreme Witterungsverhältnisse (z. B. Hitze, Hagel, Frost oder Frostgefahr) oder ähnliche Umstände – auch bei Lieferanten des Unternehmens– unmöglich oder im Sinne des § 275 Abs. 2 BGB übermäßig erschwert, so wird der Verkäufer für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht frei. Dies berechtigt den Verkäufer auch, vom Vertrage zurückzutreten, wenn und soweit ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist. Im Falle der Nichtbelieferung oder ungenügenden Belieferung des Verkäufers seitens ihrer Vorlieferanten ist der Verkäufer von ihren Lieferungsverpflichtungen gegenüber Unternehmern ganz oder teilweise entbunden. Dies gilt nur dann, wenn sie die erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung der von ihr benötigten Hilfs- oder Betriebsstoffe getroffen hat und ihre Vorlieferanten sorgfältig ausgewählt hat. Sie verpflichtet sich, in diesem Fall ihre Ansprüche gegen den Lieferanten auf Verlangen an den Unternehmer abzutreten. In diesem Fall bleibt der Unternehmer zur Gegenleistung nach Maßgabe von § 326 Abs. 3 BGB verpflichtet. Der Verkäufer wird den Unternehmer
über den Eintritt der o. g. Ereignisse und die Nichtverfügbarkeit unverzüglich unterrichten und im Falle des Rücktritts die Gegenleistungen des Unternehmers unverzüglich erstatten.
3.5. Der Versand oder Abholung gekaufter Ware erfolgt entsprechend aktueller Vereinbarungen. Der Übergang der Gefahr erfolgt mit Übergabe der Ware.
3.6. Die Lieferung erfolgt, solange der Vorrat reicht. Sollte ein Jahrgang ausverkauft sein, behalten wir uns vor, einen Folgejahrgang zu liefern, es sei denn, es wurde eine andere Absprache getroffen.
3.7. Alle Lieferungen erfolgen an die vom Käufer angegebene Adresse. Fehlt die Adressangabe, dann gilt der Kaufvertrag durch die Lieferung an die Hauptniederlassung des Käufers als erfüllt.

4. Verpackung

Bei Lieferung von Flaschenwein wird die Ware in handelsüblicher Weise verpackt. Leihverpackungen sind vom Käufer zu entleeren und unverzüglich in einwandfreiem Zustand frachtfrei zurückzugeben. Sie dürfen nicht mit anderen Waren gefüllt oder anderweitig verwendet werden.

5. Mängelrügen vom Unternehmer

5.1. Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender
Beschaffenheit der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware als der bestellten können vom Käufer nur sofort, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware bzw. nachdem der Mangel offensichtlich wurde, geltend gemacht werden.
5.2. Der Kunde muss die Ware sofort nach Eingang hinsichtlich Menge, Qualität, Beschaffenheit prüfen und ist verpflichtet, offensichtliche Mängel auf der Empfangsquittung zu vermerken. Im Übrigen gilt im Verhältnis zu Unternehmern § 377 HGB.